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Psychotherapie:

 

Wenn Menschen in Situationen geraten, in denen die bisherigen Handlungs- und Bewältigungsmuster nicht mehr ausreichen, zeigt sich das oft durch Symptome: Im Körper (z.B. Schmerzen, Funktionsstörungen, Entzündungen, Autoimmunerkrankungen) und / oder der Psyche  (z.B. Erschöpfung, Antriebslosigkeit, Burn-Out, Depressionen, Ängste).

 

In diesem Sinne ist eine Krise sowohl die Aufforderung als auch eine Chance zur Veränderung, da ein "weiter so" als gewünschte Lösung nicht mehr funktioniert. Der dann erforderliche Veränderungsprozess kann mit den Methoden der Psychotherapie begleitet werden, und zwar im Sinne von Veränderung Leid erzeugender Muster. Diese werden reflektiert und in einem gemeinsamen Prozess in gewünschter Weise verändert. Dabei werden äußere Bedingungen, wie Beziehungen oder Loyalitätsdruck (systemisch)  berücksichtigt, die individuellen Verarbeitungsmuster (hypnotherapeutisch) und die daraus resultierenden Handlungsmuster (verhaltenstherapeutisch). Ergänzend werden lebensgeschichtliche Erfahrungen analysiert, je nachdem, wie es für den Prozeß hilfreich ist.

 

Wenn für Psychotherapie die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden sollen, so ist entsprechend der Logik dieses Systems eine Krankheitsdiagnose notwendig und ein dazu passender Behandlungsplan zu erstellen. Leitverfahren ist dann die Verhaltenstherapie. Trotzdem kann der Therapieprozess lösungs- und ressourcenorientiert individuell gestaltet werden. Wer eine Krankheitsdiagnose vermeiden oder präventiv Veränderungen einleiten möchte, muß dies leider (noch) aus eigener Tasche bezahlen (dazu siehe "Beratung" oder "Coaching").

 

Behandlungen unter den Bedingungen der gesetzlichen Krankenkassen kann ich durchführen, sofern Plätze frei sind. Erstgespräche sind in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen möglich. Diese sind zunächst unverbindlich und dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der Auftragsklärung. Bei Bedarf sind vor Beginn der eigentlichen Therapie bis zu 5 Vorgespräche möglich. Dazu genügt eine gültige Krankenkassenkarte, eine Überweisung ist nur erforderlich bei Teilnehmern an entsprechenden Hausarztverträgen. Kosten fallen für Sie dabei nicht an.

 

Bei der privaten Abrechnung von Psychotherapie gilt die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Da diese leider seit 25 Jahren nicht angepaßt wurde, muß ich den 2,8-fachen Steigerungssatz (122,40 € pro Stunde) ansetzen.  Eine eventuell entstehende Differenz zur Erstattung der Beihilfe oder Krankenkasse müssen Sie ggf. selbst übernehmen. Ich empfehle eine vorherige Abklärung der Voraussetzungen für die Kostenübernahme mit der jeweiligen Versicherung, da diese je nach Vertrag sehr unterschiedlich sein können.